ALKOHOLABHÄNGIGE BRAUCHEN UNTERSTÜTZUNG.
LEISTEN SIE GEZIELTE HILFE.
Häufige Fragen zu Alkohol
Alkohol wird hauptsächlich in der Leber abgebaut. In geringem Mass sind auch Nieren, Lunge und Haut am Abbau beteiligt. Der Alkoholspiegel im Blut steigt rasch und sinkt nur langsam. In einer Stunde kann die Leber, je nach Geschlecht und Körpergrösse, nur rund 0.1 bis 0.15 Promille Alkohol abbauen. Der Abbau kann nicht beschleunigt werden durch vermehrtes Trinken von Wasser, Kaffee oder durch andere so genannte Tricks. Wenn man um Mitternacht mit einem Rausch (bei einem Blutalkoholwert von beispielsweise 1.4 Promille) ins Bett geht, so sind beim Aufwachen am Morgen um 7 Uhr immer noch zwischen 0.35 und 0.7 Promille im Blut.
Der Körper von Jugendlichen ist viel empfindlicher gegenüber Alkohol (und anderen Drogen) als der von Erwachsenen. Alle Körperorgane – und das noch nicht ausgereifte Gehirn – können dauerhaft geschädigt werden. Das ist ganz besonders beim Rauschtrinken der Fall, weil dann der Körper mit einer Überdosis belastet wird, die er nicht ohne weiteres wegstecken kann.
Durch den Konsum von Alkohol – und ganz besonders im Rausch – verlierst du schneller die Kontrolle. Du wirst lockerer und unkritisch, überschätzt dich und wirst leichter aggressiv. So kann es zu einem Unfall kommen oder du lässt dich leichter provozieren und gerätst in eine Schlägerei.
Du tust Dinge, die du nüchtern nicht tun würdest. Vielleicht landest du schneller mit jemandem im Bett – eventuell ohne dich zu schützen. Es kann sogar soweit kommen, dass dein Leben bedroht ist und du auf die Notfall-Aufnahme gebracht werden musst. Zudem entwickeln Jugendliche schneller eine Alkoholabhängigkeit als Erwachsene – mit dem Rauschtrinken förderst du dies.
6,7 Milliarden CHF pro Jahr. Dies entspricht ca. 900 CHF pro Kopf der Schweizer Wohnbevölkerung. Oder etwa 17 Millionen CHF pro Tag. Diese Kosten setzen sich zusammen aus dem Produktionsausfall infolge Krankheit, Unfall und Tod, aus Behandlungskosten und der Behebung von Sachschäden.
Man geht davon aus, dass in allen Branchen, über alle Hierarchiestufen statistisch gesehen 5% der Arbeitenden alkoholabhängig sind und 10-15% ein Trinkverhalten zeigen, das als risikoreich eingestuft wird.
Therapeuten und Ärztinnen unterstehen der Schweigepflicht. Die Aufhebung der Schweigepflicht muss schriftlich vereinbart werden. Hingegen können Arbeitgebende verlangen, dass Arbeitnehmende den Arzt von der Schweigepflicht bezüglich der Termineinhaltung entbindet. Diese Massnahme dient der Kontrolle, ob Arbeitnehmende vereinbarte Termine wahrnehmen.
Alle anzeigen