Wir beraten Sie individuell und persönlich – gemeinsam beleuchten wir Ihre Situation, besprechen Ihre Suchtdynamik und erarbeiten mit Ihnen mögliche Strategien, um die bisherigen Verhaltensmuster zu verändern.
«Ich habe alle Hemmungen und Ängste über den Haufen geworfen und mich bei der ZFA angemeldet. Die Erfahrungen, die ich hier gemacht habe, möchte ich nicht mehr missen.» T.A.
Rufen Sie uns an. Gerne vereinbaren wir einen Termin und beantworten Ihre Fragen. Wir sind unter der Nummer 043 444 77 00 erreichbar. Oder schreiben Sie uns einfach eine .
Hier finden Sie eine kurze Beschreibung und mögliche Inhalte unserer Angebote. Individuell passen wir sie Ihren persönlichen Lebensumständen, Ihren Ressourcen sowie der Art Ihres Suchtmittelproblems an. Alle nachfolgenden Leistungen bieten wir auch in Französisch, Italienisch, Englisch und Spanisch an.
Gemeinsam analysieren wir Ihre aktuelle Situation und erarbeiten mögliche Veränderungs- und Lösungsvorschläge – immer unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Lebensumstände. Sie erfahren Einzelheiten über unsere Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten.
Im Zentrum steht die umfassende Analyse Ihrer Anliegen, der Problemfelder und Ressourcen. Zusammen besprechen wir Ihre Motivation zur Veränderung und legen Prioritäten und erste Ziele fest. Wir empfehlen Ihnen konkrete, weiterführende Behandlungen.
Wir unterstützen Sie dabei, die Ursachen Ihrer Suchtmechanismen zu erkennen und die Auswirkungen zu verstehen. Sie legen Ihre persönlichen Ziele für die gewünschte Konsumveränderung fest: Kontrollierter Konsum, Konsumreduktion oder Abstinenz. Wir begleiten und unterstützen Sie im gesamten Prozess.
In Zusammenarbeit mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt begleiten wir Sie während des körperlichen Entzugs therapeutisch und psychosozial. Sie erlernen Strategien, wie Sie mit Ihrem Trinkverlangen umgehen und wie Sie in Risikosituationen reagieren können. Gemeinsam planen wir weiterführende Massnahmen, um Ihre Ziele zu erreichen – sei dies ein kontrollierter Konsum oder ein Konsumstopp.
Gestützt auf die vertiefte Situationsanalyse und auf den Behandlungsplan bearbeiten wir die vereinbarten Therapieziele. Sie lernen verschiedene Problemlösungsstrategien kennen, setzen sich mit belastenden Verhaltensmustern und Gefühlen auseinander und können dadurch in kritischen Situationen angemessen reagieren. Auch notwendige Umgestaltungen Ihres Alltaglebens, medizinische Behandlungen sowie eine allfällige Nachsorge werden besprochen.
Die Therapiefortführung knüpft an einen stationären Aufenthalt an. Ziel der Behandlung ist die Rückfallprophylaxe: Dabei steht die Stabilisierung der bereits erreichten Veränderungen sowie eine vertiefte Auseinandersetzung mit problematischen Verhaltensmustern und Gefühlen im Zentrum.
Durch eine kontinuierliche und alltagsbezogene Begleitung wird Ihre Lebensqualität verbessert oder aufrechterhalten. In regelmässigen Gesprächen erarbeiten wir gemeinsam Strategien zur besseren Alltagsgestaltung und werten den Begleitprozess sowie die Zielerreichung aus.
Das Strassenverkehrsamt verfügt bei Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ) Auflagen, die erfüllt werden müssen, um den Führerschein wieder zu erlangen und behalten zu können. Die Justiz ihrerseits verordnet bei FiaZ-Delikten sehr oft ambulante Massnahmen (nach Art. 44, 62 und 63 StGB). Anstelle einer Geld- oder Freiheitsstrafe können Sie bei der ZFA eine ambulante Therapie absolvieren. Durch Einzelberatung und ein entsprechendes Trainingsprogramm unterstützen wir Sie dabei, Ihr Ziel zu erreichen, sich künftig nicht mehr mit FiaZ strafbar zu machen. In bestimmten Fällen können Sie mit der Kursbestätigung den Führerausweis bis zu 3 Monate früher wiedererhalten.
Eine Vereinbarung zwischen Ihnen, Ihrem Arbeitgeber und der ZFA erhöht die Erfolgschancen, die Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten und die Arbeitsstelle zu sichern. Unsere Zusammenarbeit mit Sozialberatung, RAV, Sozialversicherungen etc. sichert ein koordiniertes Vorgehen.
Mit Ihrem Einverständnis und in enger Absprache mit Ihnen übernehmen wir bei Bedarf fallführend die Koordination mit anderen beteiligten Fachpersonen und Behörden.
Flankierend zur Therapie unterstützen wir Sie bei rechtlichen, administrativen und finanziellen Fragestellungen.
Regelmässig durchgeführte Atemlufttest oder die Einnahme von Medikamenten können die Abstinenz von Alkohol unterstützen.
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Diese Angebote richten sich an die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Zürich und an Mitarbeitende von städtischen Betrieben; eine Erstberatung ist kostenlos. Für weitere Beratungs- und Therapiegespräche wird eine geringe Kostenbeteiligung, abgestuft nach Einkommen, verrechnet. Niemand muss aber aus finanziellen Gründen auf unsere Beratungsangebote verzichten.
Alle Mitarbeitenden der ZFA stehen unter Schweigepflicht, gewährleisten den Datenschutz und arbeiten politisch und konfessionell neutral.