Hinsehen statt wegsehen.
gemeinsam behandeln.
Häufige Fragen zu Alkohol
6,7 Milliarden CHF pro Jahr. Dies entspricht ca. 900 CHF pro Kopf der Schweizer Wohnbevölerung. Oder etwa 17 Millionen CHF pro Tag. Diese Kosten setzen sich zusammen aus dem Produktionsausfall infolge Krankheit, Unfall und Tod, aus Behandlungskosten und der Behebung von Sachschäden.
Man geht davon aus, dass in allen Branchen, über alle Hierarchiestufen statistisch gesehen 5% der Arbeitenden alkoholabhängig sind und 10-15% ein Trinkverhalten zeigen, das als risikoreich eingestuft wird.
Therapeuten und Ärztinnen unterstehen der Schweigepflicht. Die Aufhebung der Schweigepflicht muss schriftlich vereinbart werden. Hingegen können Arbeitgebende verlangen, dass Arbeitnehmende den Arzt von der Schweigepflicht bezüglich der Termineinhaltung entbindet. Diese Massnahme dient der Kontrolle, ob Arbeitnehmende vereinbarte Termine wahrnehmen.
Wenn Sie bei uns ärztliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können diese über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden.
Die Erstberatung ist für BewohnerInnen der Stadt Zürich und Mitarbeitende von städtischen Betrieben unentgeltlich. Weitere Beratungs- und Therapiegespräche gegen geringe Kostenbeteiligung, abgestuft nach Einkommen. Aus finanziellen Gründen soll aber letztlich niemand auf unsere Dienstleistungen verzichten müssen.
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