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Häufige Fragen zu Alkohol
Wann ist Alkohol trinken gefährlich?
Es gibt bestimmte Situationen, in denen schon kleine Mengen Alkohol zu viel sind. Wenn Sie Auto fahren, beim Sport, vor oder während der Arbeit, in der Schwangerschaft, wenn Sie Medikamente einnehmen müssen oder es Ihnen körperlich oder seelisch nicht gut geht, sollten Sie auf Alkohol verzichten.
Für Jugendliche gilt im Allgemeinen: Wenn du unter 16 Jahre alt bist, solltest du keinen Alkohol trinken. Dein Körper ist noch in der Entwicklung und er ist darum besonders anfällig für das Zellgift Alkohol. Bei Kindern können schon sehr kleine Mengen Alkohol schwere Vergiftungen verursachen.
Wenn du zwischen 16 und 20 Jahre alt bist, ist ab und zu etwas Alkohol trinken okay. Grosse Mengen, häufiger oder sogar täglicher Alkoholkonsum sind aber ein Warnsignal für einen problematischen Konsum. Bleibe an sechs Tagen pro Woche alkoholfrei und vermeide es, dich zu betrinken! Bei jedem Rausch gehst du unkalkulierbare Risiken ein: Alkohol enthemmt – du machst Dinge, die du nüchtern nicht tun würdest. Es kommt häufiger zu Aggressionen und Gewalt; auch Unfälle ereignen sich oft unter Alkoholeinfluss.
Warum werden Frauen schneller betrunken?
Der weibliche Körper enthält weniger Flüssigkeit als der männliche (etwa 60 Prozent bei Frauen, etwa 70 Prozent bei Männern). Dadurch verteilt sich der Alkohol bei Frauen auf weniger Flüssigkeit und die Konzentration des Alkohols im Blut (die Promille) ist höher. Darüber hinaus baut die weibliche Leber Alkohol langsamer ab. Auch die Körpergrösse und das Körpergewicht spielen bei der Aufnahme von Alkohol eine Rolle.
Wie wird Alkohol im Körper abgebaut?
Alkohol wird hauptsächlich in der Leber abgebaut. In geringem Mass sind auch Nieren, Lunge und Haut am Abbau beteiligt. Der Alkoholspiegel im Blut steigt rasch und sinkt nur langsam. In einer Stunde kann die Leber, je nach Geschlecht und Körpergrösse, nur rund 0.1 bis 0.15 Promille Alkohol abbauen. Der Abbau kann nicht beschleunigt werden durch vermehrtes Trinken von Wasser, Kaffee oder durch andere so genannte Tricks. Wenn man um Mitternacht mit einem Rausch (bei einem Blutalkoholwert von beispielsweise 1.4 Promille) ins Bett geht, so sind beim Aufwachen am Morgen um 7 Uhr immer noch zwischen 0.35 und 0.7 Promille im Blut.
Wieso geht es einem nach zuviel Alkohol schlecht?
Beim Abbau von Alkohol treten unangenehme Begleiterscheinungen auf: Der Kopf brummt, der Magen spielt verrückt, Sie fühlen sich einfach elend. Dies sind typische Folgen von übermässigem Alkoholkonsum. Hervorgerufen werden diese Symptome nicht vom Alkohol selber, sondern von seinem Abbauprodukt (Acetaldehyd oder ADH). Alkohol schädigt Jugendliche viel stärker als Erwachsene. Bereits geringe Alkoholmengen können beim noch nicht ausgereiften Gehirn dauernde Veränderungen bewirken. Das Gehirn und sämtliche anderen Organe Jugendlicher sind besonders anfällig für Zellgifte wie Alkohol.
Wie gefährlich ist eigentlich das Rauschtrinken?
Der Körper von Jugendlichen ist viel empfindlicher gegenüber Alkohol (und anderen Drogen) als der von Erwachsenen. Alle Körperorgane – und das noch nicht ausgereifte Gehirn – können dauerhaft geschädigt werden. Das ist ganz besonders beim Rauschtrinken der Fall, weil dann der Körper mit einer Überdosis belastet wird, die er nicht ohne weiteres wegstecken kann.
Durch den Konsum von Alkohol – und ganz besonders im Rausch – verlierst du schneller die Kontrolle. Du wirst lockerer und unkritisch, überschätzt dich und wirst leichter aggressiv. So kann es zu einem Unfall kommen oder du lässt dich leichter provozieren und gerätst in eine Schlägerei.
Du tust Dinge, die du nüchtern nicht tun würdest. Vielleicht landest du schneller mit jemandem im Bett – eventuell ohne dich zu schützen. Es kann sogar soweit kommen, dass dein Leben bedroht ist und du auf die Notfall-Aufnahme gebracht werden musst. Zudem entwickeln Jugendliche schneller eine Alkoholabhängigkeit als Erwachsene – mit dem Rauschtrinken förderst du dies.
Wie hoch sind die Kosten, die durch problematischen Alkoholkonsum in der Schweiz verursacht werden?
6,7 Milliarden CHF pro Jahr. Dies entspricht ca. 900 CHF pro Kopf der Schweizer Wohnbevölkerung. Oder etwa 17 Millionen CHF pro Tag. Diese Kosten setzen sich zusammen aus dem Produktionsausfall infolge Krankheit, Unfall und Tod, aus Behandlungskosten und der Behebung von Sachschäden.
Wie stark sind Alkoholprobleme in Unternehmen verbreitet?
Man geht davon aus, dass in allen Branchen, über alle Hierarchiestufen statistisch gesehen 5% der Arbeitenden alkoholabhängig sind und 10-15% ein Trinkverhalten zeigen, das als risikoreich eingestuft wird.
Muss ich dem Arbeitgeber antworten, wenn er fragt, ob ich trinke?
In der Regel ist der Konsum von Alkohol in der Freizeit (beispielsweise Wochenende, Feierabend, Mittagszeit, Pausen u.a.) ein Bereich der Persönlichkeitssphäre. Diesbezüglich müssen Mitarbeitende Arbeitgebenden gegenüber keine Auskunft erteilen. Ausnahmen sind schriftliche, vertragliche Regelungen, die vorschreiben, dass Arbeitnehmende Punktnüchtern (0.00 Promille) ihre Arbeit verrichten müssen. In diesem Falle müssen Arbeitnehmende ihren Alkoholkonsum so kontrollieren, dass sie ohne Restalkohol im Blut zu arbeiten beginnen. Arbeitgebende haben das Recht und die Pflicht für die Einhaltung besorgt zu sein. Eine Blutprobe oder Atemluftkontrolle kann nicht ohne weiteres angeordnet werden.
Kann mich mein Chef zu einer Blutprobe oder einer Atemluftkontrolle zwingen?
Ja, falls dies im Arbeitsvertrag schriftlich geregelt ist. Falls eine Alkoholkontrolle durch Blutprobe oder Atemluftkontrolle im Vertrag nicht schriftlich geregelt ist, dürfen Arbeitgebende nur dann eine Kontrolle anordnen, wenn folgende drei Punkte erfüllt sind:
- Ein konkreter Verdacht auf Alkoholkonsum besteht
- Betroffene/r stimmt einem Test ausdrücklich zu
- Konkrete, arbeitsplatzbezogene Sicherheitsinteressen liegen vor
Kann ich als Vorgesetzte/r Mitarbeitende zu einer Therapie verpflichten?
Welche Art der Behandlung Mitarbeitende wählen, liegt in deren Ermessen. Arbeitgebende können jedoch in einer Dreiecksvereinbarung fordern, dass eine angemessene Behandlung stattfindet und so lange andauert bis eine Fachperson diese als abgeschlossen befindet.
Kann mich ein/e Vorgesetzte/r zu einer Therapie verpflichten?
Welche Art der Behandlung Sie wählen, liegt in Ihrem Ermessen. Arbeitgebende können jedoch in einer Dreiecksvereinbarung fordern, dass eine angemessene Behandlung stattfindet und so lange andauert bis eine Fachperson diese als abgeschlossen befindet.
Wo erhalte ich Informationen, was in ein Dreiecksvereinbarung gehört?
Sie können sich bei der ZFA beraten lassen. Telefonische Erstgespräche zur Abklärung der Situation sind gratis. Eine Dreiecksvereinbarung wird zwischen Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und Therapierenden schriftlich abgeschlossen.
Darf ich als Arbeitgeber Auskünfte über den Behandlungsverlauf erfahren?
Therapeuten und Ärztinnen unterstehen der Schweigepflicht. Die Aufhebung der Schweigepflicht muss schriftlich vereinbart werden. Hingegen können Arbeitgebende verlangen, dass Arbeitnehmende ihren Arzt von der Schweigepflicht bezüglich der Termineinhaltung entbindet. Diese Massnahme dient der Kontrolle, ob Arbeitnehmende vereinbarte Termine wahrnehmen.
Darf ein Arbeitgeber Auskünfte über den Behandlungsverlauf erfragen?
Therapeuten und Ärztinnen unterstehen der Schweigepflicht. Die Aufhebung der Schweigepflicht muss schriftlich vereinbart werden. Hingegen können Arbeitgebende verlangen, dass Arbeitnehmende den Arzt von der Schweigepflicht bezüglich der Termineinhaltung entbindet. Diese Massnahme dient der Kontrolle, ob Arbeitnehmende vereinbarte Termine wahrnehmen.
Wer bezahlt den Lohnausfall?
Abhängigkeit ist eine Krankheit, deshalb übernimmt die Krankentaggeldversicherung allfällige Lohnausfälle und Behandlungskosten.
Zahlt die Krankenkasse die Behandlung bei der ZFA?
Wenn Sie bei uns ärztliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können diese über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden.
Die Erstberatung ist für BewohnerInnen der Stadt Zürich und Mitarbeitende von städtischen Betrieben unentgeltlich. Weitere Beratungs- und Therapiegespräche gegen geringe Kostenbeteiligung, abgestuft nach Einkommen. Aus finanziellen Gründen soll aber letztlich niemand auf unsere Dienstleistungen verzichten müssen.
Was passiert mit den Informationen, die ich Ihnen gebe?
Alle Mitarbeitenden stehen unter beruflicher Schweigepflicht, gewährleisten den Datenschutz und arbeiten politisch und konfessionell neutral. Ohne eine ausdrückliche und schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht dürfen also absolut keine Daten an Dritte gehen, es sei denn, es liege eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vor.
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